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Blöd es wieder auf die Ämter abzudrücken (Politik)

DomJay, Köln, Montag, 13.06.2022, 22:02 (vor 684 Tagen) @ DerInDerInderin

Focus beruft sich auf das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. In Bayern, Niedersachsen und Thüringen gäbe es anscheinend ähnliche rechtliche Bewertungen.

Brauchen Kinder von Hartz-IV-Beziehern ein Schülerticket für Bus und Bahn, zahlt das das jeweilige Jobcenter. Nutzt ein Schüler jetzt das günstige 9-Euro-Ticket, verringert das den Preis, für den das Jobcenter aufkommt. Eine mögliche Folge: Die Behörde verlangt die Differenz zwischen normalem Preis für ein Schülerticket und dem 9-Euro-Ticket zurück.

Die Stuttgarter Juristen bewerten den Sachverhalt als eine „ungerechtfertigte Bereicherung“, wie es in dem Artikel heißt. Die Experten beziehen sich auf Paragraph 29 Abs. 5 SGB II („Sozialgesetzbuch II“). Darin geht es um die Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe. Ergänzend regelt § 34a Abs. 6 S. 2 die „ Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen “.


Zwar würden die jeweiligen Jobcenter individuell entscheiden, ob die Hartz-IV-Empfänger die „Überzahlung“ für das Schülerticket zurückzahlen müssen. Aber ich wette mit euch, es wird sicherlich zu mehr als einem solcher Fälle kommen.

https://www.focus.de/finanzen/news/jobcenter-koennen-geld-zurueckfordern-hartz-iv-empfaenger-besorgt-vielen-droht-rueckzahlung-wegen-9-euro-ticket_id_1079595...

Hier spielt man unberechtigt den Ämtern den schwarzen Peter zu. Eine einheitliche Regelung sollte her, spätestens ab Juli und Rückwirkend auch für Juni.

Ich denke schon, dass man hier bundeseinheitliche Regelung finden sollte, anstatt es sich leicht zu machen und die Mitarbeiter der Jobcenter hier als potentielle Prellböcke zu opfern.


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