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Hartz-IV-Empfänger: Bundesländer prüfen Rückzahlung von Schülertickets wegen 9-Euro-Ticket (Politik)

DerInDerInderin, Montag, 13.06.2022, 21:40 (vor 684 Tagen) @ Rupo

Focus beruft sich auf das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. In Bayern, Niedersachsen und Thüringen gäbe es anscheinend ähnliche rechtliche Bewertungen.

Brauchen Kinder von Hartz-IV-Beziehern ein Schülerticket für Bus und Bahn, zahlt das das jeweilige Jobcenter. Nutzt ein Schüler jetzt das günstige 9-Euro-Ticket, verringert das den Preis, für den das Jobcenter aufkommt. Eine mögliche Folge: Die Behörde verlangt die Differenz zwischen normalem Preis für ein Schülerticket und dem 9-Euro-Ticket zurück.

Die Stuttgarter Juristen bewerten den Sachverhalt als eine „ungerechtfertigte Bereicherung“, wie es in dem Artikel heißt. Die Experten beziehen sich auf Paragraph 29 Abs. 5 SGB II („Sozialgesetzbuch II“). Darin geht es um die Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe. Ergänzend regelt § 34a Abs. 6 S. 2 die „ Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen “.

Zwar würden die jeweiligen Jobcenter individuell entscheiden, ob die Hartz-IV-Empfänger die „Überzahlung“ für das Schülerticket zurückzahlen müssen. Aber ich wette mit euch, es wird sicherlich zu mehr als einem solcher Fälle kommen.

https://www.focus.de/finanzen/news/jobcenter-koennen-geld-zurueckfordern-hartz-iv-empfaenger-besorgt-vielen-droht-rueckzahlung-wegen-9-euro-ticket_id_1079595...


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