schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Bürgergeld falscher Ansatz (Politik)

Zoon, Sonntag, 27.11.2022, 14:08 (vor 513 Tagen) @ Guido

Das Argument, dass ein Selbständiger in diesen Zeiten unverschuldet betroffen ist und alle Rücklagen fürs Alter aufbrauchen muss, leuchtet mir ein.

Also wenn es darum gehen sollte, den Wert der Arbei zu schützen, dann sollte man doch auch das durch die Arbeit geschaffene Vermögen schützen. Insofern fand ich den Vorschlag der Ampel, dass das Vermögen im ersten Jahr des Leistungsbezugs für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft in Höhe von 40.000 € und für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft in Höhe von 15.000 € nicht aufgebracht werden muss, sinnvoller als die Position der Union, die im Grunde (wie so oft bei der Union) darauf hinausläuft, die Arbeit zu entwerten.

Ebenso halte ich es für nachvollziehbar, dass gewisse kriminelle Strukturen das Vermögen breit in ihrer Großfamilie streuen und neben illegalen Einnahmen aus zwielichtigen Geschäften auch noch Sozialleistungen beziehen während mehrere AMGs vor dem Einfamilienhaus stehen. Wird beides vorkommen.

Puh! Da werden wieder Exotenbeispiele bemüht. Diese Art von Problemen löst man doch nicht über ein möglichst niedriges Schonvermögen für alle. Denn der geleaste AMG gehört ja ohnehin der finanzierenden Bank und stellt somit gar keinen Vermögenswert des Leistungsempfängers dar. Die Probleme löst man über die dem Jobcenter nicht gemeldeten illegalen Einnahmen, die vom Betroffenen an sich als Einkommen anzugeben waren, und über eine Polizei, die solchen Fällen von Sozialleistungsbetrug nachgeht.

Ich kenne generell niemanden persönlich, der überhaupt volle Leistungen nach Hartz IV bezieht, daher kann ich das Thema Schonvermögen schwer beurteilen. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass das Thema viel kleiner ist, als es diskutiert wird.

Wenn der Leistungsempfänger über ein Vermögen verfügt, das über dem Schonvermögen liegt, bekommt er gar keine und nicht teilweise Leistungen.
Zu Deinem Bekanntenkreis kann ich nichts posten. Das Problem betrifft vor allem solche Personen, die frisch in den Leistungsbezug geraten und jahrelang gearbeitet und sich dabei ein kleines Vermögen aufgebaut haben. Und wenn man vorgibt, den Wert der Arbeit schützen zu wollen, wäre es eigentlich auch sinnvoll gewesen, von diesem Personenkreis nicht sofort das Aufbrauchen ihres Vermögens zu verlangen.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1232951 Einträge in 13676 Threads, 13773 registrierte Benutzer Forumszeit: 24.04.2024, 02:01
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln