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Bürgergeld falscher Ansatz (Politik)

markus, Montag, 28.11.2022, 20:09 (vor 514 Tagen) @ Zoon

Dann ist natürlich noch der Bereich zu klären wenn ich Vermögen wissentlich schenke, vererbe oder ,wie die ganz schlauen Menschen, in irgendwelche Stiftungen auslagere - und dann in staatliche Hilfe gehe.

Solche Schlauberger können im SGB II/SGB XII ihre bösen Überraschung erleben. So wird beispielsweise in § 34 SGB II ein Ersatzanspruch für sozialwidriges Verhalten geregelt. Wer sein Vermögen sozialwidrig verschoben hat, läuft Gefahr, die Sozialleistungen zurückerstatten zu müssen.
Zudem können Schenkungen wegen Bedürftigkeit des Schenkers innerhalb einer Frist von zehn Jahren zurückgefordert werden (§§ 528 f. BGB).

Kommt das in der Praxis vor? Man hat ja ein ganzes Jahr Zeit (während der ALG I Phase) das Geld, das über der Freigrenze liegt, rechtzeitig nach und nach „auszugeben“. Ob man es nach Abhebung vom Bankkonto verprasst oder in Wahrheit unters Kopfkissen versteckt, dürfte schwer nachweisbar sein. Zumindest solange es Bargeld gibt.

Können die Ämter überhaupt Einsicht in die Vergangenheit verlangen? Oder schauen die sich nur den Ist-Zustand des Vermögens zum Zeitpunkt der Antragstellung an?


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