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Bürgergeld falscher Ansatz (Politik)

Zoon, Mittwoch, 30.11.2022, 16:51 (vor 513 Tagen) @ Rupo

Hmmm..da wäre ich gerne mal an praktischen Fällen interessiert bzw. gibt es da eine Quote wo man sieht, dass das wirklich verfolgt wird?

Möglicherweise findest Du über die Seiten der Bundesagentur eine Statistik zu diesem Thema. Die führen eigentlich zu allem eine Statistik.

Ich wusste in etwa um die Gesetzeslage, aber alle Fälle die ich im richtigen Leben mitbekommen habe, da hat niemand was zurück zahlen müssen.

Ich kenne eher die anderen Fälle.

Zu den von Dir "mitbekommenen" Fällen kann ich nichts sagen, weil ich die nicht kenne.

Wenn der Behörde Umstände bekannt werden, die dafür sprechen, dass Vermögen vor Leistungsbezug verschoben wurden, müssen die dem auch nachgehen. Das ergibt sich aus dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X).

Meine Einschätzung ist, dass in diesem Bereich von den Behörden eher "überzogen" gehandelt wird (wenn die was mitbekommen) als dass der Umgang mit dieser Problematik zu "locker" wäre. Ich denke da zB an einen Fall, den ich mitbekommen habe, in dem eine Frau von einem Heiratsschwindler schrittweise um 30.000 € betrogen wurde, hierdurch hilfsbedürftig wurde und ihr Alg II wegen sozialwidriger Herbeiführung ihrer Notlage erstatten sollte. Klar war das Verhalten der Frau unvernünftig. Aber das sind doch nicht die Verschwendungs-Fälle, in denen der Gesetzgeber eine Erstattung des Alg II haben wollte.


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