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Bürgergeld falscher Ansatz (Politik)

Zoon, Mittwoch, 30.11.2022, 16:33 (vor 513 Tagen) @ Guido

Bin ich 100% bei dir. Wobei: So "frisch" kommt man da ja auch nicht. Davor garantiert der Gesetzgeber ja noch das Arbeitslosengeld I. Über die Länge dieser Zahlung (Alter, Lebensleistung etc.) kann man mE diskutieren - insbesondere wenn noch Krankheit dazu kommt. Aber das ist ja noch ein weiteres Thema

Selbständige zum Beispiel bekommen kein Alg nach dem SGB III und starten direkt mit dem Bezug von Alg II nach dem SGB II.

Zudem hängt die Dauer des Alg (nach dem SGB III) von der Erwerbsbiographie ab. Die kann durchaus lückenhaft sein (zB wegen Schwangerschaft, Erziehung von Kindern, Krankheit, Berufsstart mit Praktiken oder selbständiger Tätigkeit, zwischenzeitlicher Arbeitslosigkeit). Und bei den Älteren kann gerade das Alter ein (zusätzliches) Vermittlungshemnis sein.

Ich persönlich bin eher dafür die vom Steuerzahler finanzierte Grundsicherung (Alg II) auszuweiten als die Versicherungsleistung (Alg) zu verlängern, weil ersteres der Beseitigung von Notlagen dient, währeddessen zweites eher zu dem (unnötigen) Phänomen führen wird, dass Arbeitnehmer mit ordentlichem Gehalt in den von der Arbeitslosenversicherung finanzierten Bezug von Alg ("Vorruhestand") ausweichen werden. Da finde ich es persönlich besser, den Fokus auf die Beseitigung von Notlagen zu richten.


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