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Böllerverbot und Tempolimit (Sonstiges)

TobiHH, Freitag, 29.12.2023, 07:49 (vor 752 Tagen) @ Franke

Böllern ohne behördliche Genehmigung ist an fast 99,5 % des Jahres verboten. Ich lese gerade, an Silvester und Neujahr ist es ganztägig erlaubt. (Ich hatte im Kopf, man darf nur an Silvester ab 18.00 Uhr bis Neujahr um 06.00 Uhr.)

ist von ort zu ort anders.
hamburg z.b. von 18 bis 1 uhr und s-s tatsächlich 2 tage lang


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