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Böllerverbot ist kein populistischer Blödsinn des moralisierenden asocial media Zeitgeists (Sonstiges)

markus, Freitag, 29.12.2023, 14:37 (vor 138 Tagen) @ FourrierTrans

Nein, exakt das sind ja die Kompromisse, die dabei herauskommen, wenn mehrere Grundrechte aufeinandertreffen. Ich darf Feuerwerk kaufen und abbrennen. Aber nur ganz bestimmte (harmlose) Kategorien und nur in engen Grenzen. Weil es anderen stört. Auch du darfst Waffen privat besitzen. Aber auch nur ganz bestimmte (harmlose) Kategorien und ebenfalls nur in engen Grenzen. Ebenfalls weil es anderen stört.

Verhältnismäßigkeit bedeutet nicht, dass sich alles nach deinen persönlichen Vorlieben richtet. Das funktioniert schon deshalb nicht, weil jeder Mensch ein individuell anderes Interesse haben kann. Es gilt einen passenden Mittelweg zu finden.

Wen stört es, wenn ich auf meinem Privatgrundstück mit einer AR-15 mit A-TEC Schalldämpfer auf festmontierte Ziele schieße?

Wenn du jetzt mit dem Vergleich Luftdruckpistole kommst, dann biete ich dir Knallerbsen für Silvester an. Ist ja dann auch Feuerwerk, reicht doch. Dann sind wir auf gleichem Verhältnismäßigkeitslevel.


Die Knallerbsen sind eher vergleichbar mit Wasserpistolen oder Kinderpistolen mit Platzpatronen.

In Luftgewehren ist ja nicht bloß Luft drin, da sind echte Geschosse drin (ich war mal in einem Schießverein). Das ist nicht ungefährlich.


Schön, das wollte ich damit bewirken. Verhältnismäßigkeit ist kein physikalisches Gesetz, dass sich beweisen lässt, sondern immer nur ein gesellschaftliches Konstrukt. In Russland ist z.B. ein ganz anderes Verständnis für Gewalt im Alltag im Kontext von Verhältnismäßigkeit gegeben. In den USA zu richtigen Waffen. Verhältnismäßigkeiten ändern sich im Laufe der Geschichte auch in ein- und derselben Gesellschaft. Deswegen ist es schwer, damit zu argumentieren, insbesondere, wenn sich Dinge im Zuge dessen nachhaltig ändern, wie z.B. der Gebrauch von Feuerwerk in den letzten 2-3 Jahren an Silvester.

Ich bin dann aber ganz froh, weder in Russland noch in den USA zu wohnen. Es gibt hier ein Grundgesetz mit zahlreichen Grundrechten. Dazu gehören auch Freiheitsrechte. Die können und werden auch eingeschränkt, jedoch immer im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Und da taugt das Argument „was mich selbst nicht betrifft, bitte komplett verbieten“ nicht.


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