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Wehret den Anfängen! (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 13.08.2024, 15:14 (vor 494 Tagen) @ Elmar

Wie ist denn deine juristische Einschätzung, wenn Kubicki über seine Corona-Lockdown-Kneipenbesuche sagt: „In seinem Wohnort Strande in Schleswig-Holstein seien - „wie in jedem Ort, den ich kenne“ - Kneipen trotz Verbots geöffnet gewesen. Und „selbstverständlich“ sei auch er in diesen Kneipen gewesen. (…) ch habe von meinem Recht auf autonomes Handeln Gebrauch gemacht“
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.bundestagsvizepraesident-wolfgang-kubicki-besuchte-kneipen-trotz-corona-lockdowns.311ed0da-e723-4321-a88e-f1200...

Für den Betreiber dürfte das bußgeldbewehrt gewesen sein. B
Ich bin mir nicht sicher, ob auch für Besucher eine entsprechende Regelung in der jeweiligen Coronaschutz-VO des Landes enthalten war (das war ja ein ziemlicher Wildwuchs).

Und ganz persönlich: Ich hätte das nicht gemacht, war sehr glücklich darüber, frühzeitig geimpft werden zu können, hab jeden Impfstoff mindestens ein Mal im Körper. Und trotzdem halte ich das, was Kubicki verlinkt aufgeführt hat, für hochgradig problematisch.


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