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Und die ewige Frage "Will keiner meine Stimme?" (Sonstiges)

Klopfer ⌂, Dortmund, Montag, 04.09.2017, 11:12 (vor 2426 Tagen) @ Trainingskiebitz

Halte ich für eine gewagte These. Für den "Otto-Normalverbraucher" dürfte die Steuererklärung - volle Verstandeskraft vorausgesetzt - maximal 2 Stunden dauern.

Wenn wir zu den Otto-Normalverbrauchern jetzt nicht nur die mit einem Job angestellten Bürgern zählen und eigentlich gar keine Steuerklärung machen müssen, sondern auch z.B. den Rentner, der vielleicht noch einen kleinen Nebenjob hat, dann sieht das aber ganz anders aus.
Ich zitiere da mal aus den "Steuertipps vom Finanzamt":

Bei der Prüfung, ob Sie mit Ihren Nebeneinkünften unter der 410,00-Euro-Grenze liegen, wird der auf die Nebeneinkünfte entfallende Teil des Altersentlastungsbetrags abgezogen. Denn Nebeneinkünfte, die nach Abzug des Altersentlastungsbetrags unter 410 € liegen, sollen von vornherein nicht besteuert werden und auch zu keiner Veranlagungspflicht führen. Der nach dieser Saldierung verbleibende Betrag ist gleichzeitig der Betrag, der als Härteausgleich vom Einkommen abgezogen wird, also steuerfrei bleibt. Am Altersentlastungsbetrag selbst ändert sich dadurch nichts.

Hiervon nicht betroffen sind Sie, wenn Ihnen der Altersentlastungsbetrag gar nicht zusteht, da Sie zu Beginn des Jahres noch nicht das 64. Lebensjahr vollendet haben, oder wenn ihre Nebeneinkünfte ausschließlich aus Renten bestehen. Denn für Renten gibt es keinen Altersentlastungsbetrag.

Und wenn dann noch ein paar Euro Kapitalerträge dazu kommen, geht's richtig rund. hört sich dann doch nach Steuerberater an, nur wovon bitte soll der dann bezahlt werden ?

Sorry, mir muss keiner erzählen, unser Steuerrecht sei irgendwie einfach.

SGG
Klopfer


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