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Claus Strunz steht für Krawall-Journalismus (Sonstiges)

Ulrich, Mittwoch, 06.09.2017, 15:06 (vor 2395 Tagen) @ partyduler

Während der "Flüchtlingskrise" kamen bekanntlich nicht nur Schutzsuchende, sondern auch Menschen, die kein Recht auf Asyl haben. Wie du schon richtig sagst z.B viele Menschen vom Balkan. Ohne nachzuschauen meine ich, dass Syrer und Iraker zusammen weniger als 50% im Jahre 2015 ausmachten.

Im Jahr 2015 setzten sich die Zahlen folgendermaßen zusammen:
1) Syrien ca. 158.000 Personen
2) Albanien ca. 54.000 Personen
3) Kosovo ca. 33.000 Personen
4) Afghanistan ca. 31.000 Personen
5) Irak ca. 30.000 Personen
6) Serbien ca. 17.000 Personen
7) Ungeklärte Nationalität, etc. ca. 12.000 Personen
8) Eritrea ca. 12.000 Personen
9) Mazedonien ca. 9.000 Personen
10) Pakistan ca. 8.000 Personen

Insgesamt stammten 2015 ca. 82 Prozent der Erstantragsteller aus diesen zehn Staaten.


Und darum ging es bei der Frage, zumindest habe ich sie so verstanden. Nämlich um diejenigen, die kein Recht auf Asyl haben und warum diese nicht konsequenter in die Heimatländer zurückgeführt werden.

Problem war bis 2015 / 2016 dass das BAMF weitgehend dysfunktional war. Die Bearbeitung der Asylanträge dauerte damals extrem lange. Dies führte dazu dass die auf dem Balkan tätigen Schlepper dort damit werben konnten dass diejenigen die nach Deutschland gelangten dort dauerhaft leben und arbeiten könnten. Dies und die schlechte wirtschaftliche Lage in den Heimatländern trieb den Schleppern "Neukunden" in Scharen in die Arme.

Mittlerweile scheint aber die Rückführung in die Balkanstaaten zu funktionieren, dies hat dazu geführt dass die Zahlen der Neuanträge deutlich zurückgegangen sind.

Vieles liegt aber nicht in der Hand der deutschen Behörden. In Bürgerkriegsgebiete beispielsweise wird nicht abgeschoben. Und da bewegt sich beispielsweise Afghanistan zur Zeit zumindest in einer Grauzone. Und falls sich die Situation dort weiter zuspitzen sollte, dann dürften demnächst eventuell kaum noch Abschiebungen möglich sein.

Um jemanden abzuschieben benötigt diese Person gültige Papiere. Staatenlose kann man deshalb gar nicht abschieben, und viele Staaten verweigern die Ausstellung von Papieren für ihre Staatsbürger entweder ganz oder sie verschleppen das Verfahren.

Das dies die Menschen aus dem Irak oder Syrien kaum betrifft,da fast alle asylberechtigt sind, sollte klar sein.

Auch die Menschen aus Irak oder Syrien sind vielfach nicht asylberechtigt im Sinne des Grundgesetzes, sie stehen aber größtenteils unter dem Schutz z.B. der Genfer Flüchtlingskonvention.


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