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Und die ewige Frage "Will keiner meine Stimme?" (Sonstiges)

dan09, Montag, 04.09.2017, 12:34 (vor 3022 Tagen) @ Trainingskiebitz

Dass es im Detail immer Diskussionen gibt, ist ja klar - warum kann ich das Home-Office nicht absetzen, "haushaltsnahe Dienstleistungen" schon? Da kann man sicher nachbessern und anpassen.
Daraus kann aber mE nicht die Forderung überzeugend begründet werden, gleich alle Sonderregelungen abzuschaffen. Einfachheit ist gut, aber Gerechtigkeit hat auch einen Wert. Diese müssen im Steuerrecht in Einklang gebracht werden. Das klappt mal besser, mal schlechter. Der Bierdeckel wird aber dennoch nicht möglich sein, wenn man nicht (mal große, mal kleinere) steuerliche Ungerechtigkeiten in Kauf nehmen will.

Wo liegen denn deiner Meinung nach steuerliche Ungerechtigkeiten, welche durch diese Tausenden Abschreibungsmöglichkeiten ausgeglichen werden?
Man könnte z.B. genauso gut gegen die Pendelerpauschale argumentieren, dass diese im Prinzip ungerecht ist und die Umweltverschmutzung befördert. Wenn jemand in der Stadt wohnt und dort mehr Miete zahlt hat keinen weiten Pendelweg. Wenn die Person auf dem Land wohnt sind die Lebenshaltungskosten gleich aber auch wieder niedriger. Gerade vor dem Hintergrund der CO2 oder Stickoxiddebatte wäre es eigentlich sinnvoller, den Nahverkehr deutlich größer zu subventionieren, so dass Monatstickets deutlich günstiger werden.

Oder ein anderes Beispiel (mit welchem ich aktuell zu tun habe) sind z.B. Abschreibungen bei Sanierungen von Baudenkmälern. Man muss das alles sowieso bei der Denkmalschutzbehörde beantragen und genehmigen lassen, um dann einen Wisch zu bekommen, das bei der Steuer über x Jahre abschreiben zu können. In Einzelfällen gibt es auch direkte Zuschüsse.
Da beißt sich doch die Ratte in den Schwanz...Sorry.

Eine Kompromissidee wäre es einen verpflichtenden Bierdeckel verbunden mit einem Upgrade auf die heutige Steuererklärung anzubieten.
Sprich pauschal reicht jede Person den Bierdeckel für Steuerjahr x ein und erhält dafür einen pauschalen Abschlag von x-Prozent auf die Lohnsteuer. Wer der Meinung ist, mit einer ausführlichen Steuererklärung besser zu stehen, der kann auch diese einreichen und sich dann mit dem normalen Steuersatz "armrechnen".


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