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Keine Wiederaufnahme nach rechtskräftigem Freispruch (Politik)

Kutte92, Münster, Dienstag, 31.10.2023, 12:17 (vor 783 Tagen) @ MarcBVB

Das BVerfG hat ein weiteres Gesetz aus der Ära Lambrecht in den Orkus gejagt.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-wiederaufnahme-362-stpo-verfassungswidrig-ne-bis-in-idem-mord-freispruch/

Die Entscheidung des BVerfG ist richtig. Ansonsten würde jeder Freispruch nur noch unter Vorbehalt ergehen. Es war schon relativ dreist von der GroKo dergestalt die Axt an Grundrechte anlegen zu wollen.

Aber in dem konkreten Fall für die Angehörigen sicher auch wahnsinnig schmerzhaft und schwer zu akzeptieren. Du weißt genau, wer deine Schwester/Tochter/Nichte missbraucht und umgebracht hat, kannst nichts tun und der Mörder lacht sich schlapp.


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