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BVerfG-Urteil zur Strafverfolgung (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 01.11.2023, 00:08 (vor 783 Tagen) @ Finchen

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bundesverfassungsgericht-stafverfahren-100.html

Was ich nicht verstehe: Wieso wiegt die Rechtssicherheit des Freigesprochenen höher als die Umsetzung von Gerechtigkeit? Wieso geht es nicht um das, was tatsächlich stattgefunden hat, anstatt darum, was man fälschlicherweise annahm, es hätte stattgefunden?

https://twitter.com/simpBVerfG/status/1719290886884835534?s=19

Weil du Menschen nach Freispruch nicht einfach nochmal vor Gericht ziehen kannst. Damit machst du den Menschen zum bloßen Objekt staatlichen Handelns. Und das geht halt überhaupt nicht. Die Staatsanwaltschaft hat unter sich als Hilfsbeamte den kompletten Polizeiapparat. Und die kann entscheiden, ob sie jemanden anklagt. Und dann muss halt alles auf den Tisch. Und wenn's wackelig ist, dann muss ich halt abwägen.


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