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Kurze Frage: (Politik)

fallrückzieher, Dienstag, 31.10.2023, 13:47 (vor 783 Tagen) @ Eisen

Ich muss gestehen, dass ich als Demokrat mit den Ewigkeitsklauseln ein Problem habe. Natürlich wird die Verfassung sowieso nicht ewig Bestand haben. Das ist klar, Reiche und Staaten zerfallen im laufe der Geschichte. Aber es muss einem demokratischen Volk möglich sein, sich mit ausreichend großer Mehrheit die Gesetze zu geben, die es will. Im Extremfall auch die komplette Verfassung neu zu fassen.

Ein Vorgang, der zum Beispiel in den USA nach 250 Jahren längst überfällig wäre wegen hoffnungsloser Rückständigkeit des bestehenden Regelwerks. Eine turnusmäßige Überprüfung alle 50 Jahre wäre zumindest angebracht.

Die Ewigkeitsklausel des Artikel 79 III ist ja eine der Lehren aus Weimar. Hier war es Hitler möglich durch das Ermächtigungsgesetz mehr oder minder verfassungsgemäß die Gewalt des Staates auf die Regierung bzw. seine Person zu konzentrieren. Insoweit ist Art 79 III die wichtigste und für mich auch absolute sinnvolle Regelung des Grundgesetzes.


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