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Ich hoffe,... (Politik)

klsch, Ort, Dienstag, 31.10.2023, 17:56 (vor 783 Tagen) @ simie


Kann eigentlich noch der Eugh das Urteil von heute noch aufheben? oder ist es jetzt endgültig.


Wieso glaubst du, dass der EuGH den Grundsatz anders beurteilen würde? Also wenn er gefragt werden würde, was er in diesem Fall nicht wird.
International wird der Grundsatz tendenziell noch strenger gesehen. In den USA ist das Verfahren für die Staatsanwaltschaft nach einem Freispruch generell beendet. Da gibt es keine Möglichkeit der Revision/Berufung.

Eben Usa... ist deswegen kein Bsp. wir leben in der EU

Mein Gedanke ist dass sich die Technik bei der Beweisaufnahme weiterentwickelt.
Was heute 70zu30 für eine Verurteilung spricht kann schon in 5 Jahren durch moderne Technik 90zu10 sein.
Bei einer Chance von 70zu30 klagt die Staatsanwaltschaft aber an, und das zu Recht denn die Aussicht auf eine Verurteilung ist recht hoch. Jetzt trifft man aber auf einen Richter der es anders sieht. Nach dem Urteil von heute war es das Freispruch und fertig.
5 Jahre später ist die Chance aber bei 90zu10 und jetzt darf aber nicht mehr angeklagt werden.
Für mich nicht zu verstehen.
Interessant ist für mich ob der Eugh das Urteil von heute aufheben kann.


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