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Keine Wiederaufnahme nach rechtskräftigem Freispruch (Politik)

Eisen, DO, Dienstag, 31.10.2023, 21:53 (vor 848 Tagen) @ MarcBVB

Eine dem Angeklagten strukturell überlegene Staatsanwaltschaft hat bestmöglich zu ermitteln. Bleibt die Beweislage trotzdem unsicher, hat sie das Verfahren vorläufig einzustellen, kann es bei veränderter Beweislage jedoch wieder fortführen. Erhebt sie gleichwohl Anklage, gibt es nach einem rechtskräftigen Freispruch grundsätzlich kein Zurück mehr.

Ich glaube dieser Absatz hat deinen Standpunkt für mich gut verständlich zusammengefasst.


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