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Ich hoffe,... (Politik)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 31.10.2023, 13:59 (vor 783 Tagen) @ MarcBVB


Der Punkt ist am wenigsten nachvollziehbar. Wenn in 15 Jahren ein Mord, aufgrund neuer Technik, nachgewiesen kann... Wieso sollte man den nachträglich überführten Mörder nicht mehr anklagen dürfen?


Wenn er bereits angeklagt war und freigesprochen wurde, muss dieser Freispruch auch Gültigkeit behalten. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, bei deren Vorliegen gegen diesen Rechtsgrundsatz verstoßen werden kann, beispielsweise das Geständnis des Freigesprochenen, aber eben nicht das Auftauchen neuer Indizien oder Beweise.


Warum muss er das? Eine Verteilung, bei der später Beweise für eine Unschuld aufkommen, behält doch auch keine Gültigkeit.


Weil das schlichtweg aus der Menschenwürde folgt. Würdest du jeden Freispruch unter Vorbehalt stellen, dann machst du den Menschen zum bloßen Objekt staatlichen Handelns™. Und das wäre verfassungsrechtlich unerträglich.

Ich kann dieser Argumentation nicht wirklich folgen. Nach einem Freispruch ist man genau wie jeder andere Mensch ohne Anklage wieder im Zustand der "Schuldlosigkeit". Warum sollte man ihn dann nicht aufgrund neuer Beweise wieder einer Tat anklagen können, als wäre es eine "Neutat"?


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