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Berlin: Schwerverletzte nach Konflikt im Clanmilieu (Politik)

Scherben, Kiel, Dienstag, 27.02.2024, 13:38 (vor 665 Tagen) @ MarcBVB

Du schriebst von einer nachträglichen Verlängerung einer Haftstrafe.


Habe ich nie getan.

In einem Rechtsstaat ist das nicht möglich. Wohl aber ein Strafmaß im Bereich des oberen Strafrahmens bei einer Verurteilung wegen einer neuen Straftat. Und das dürfte auch in der Praxis so ablaufen.


Das ist mir zu wenig. Ich wäre dann dafür, für Wiederholungstäter den Strafrahmen zu erweitern.


Letzteres ist in einem Maße verfassungswidrig, dass es mich schüttelt.

Vielleicht meint er weniger eine Erweiterung des Strafrahmens als vielmehr eine Ausschöpfung desselben.


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