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derweil in Hamburg... (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 29.02.2024, 17:48 (vor 662 Tagen) @ Ulrich

Zudem dürfte so ein Solidaritätsbanner nicht strafbar sein.


§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen
(5) ...Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Aber das sollen die Juristen klären. Im übrigen finde ich auch das Banner beim HSV daneben


Die RAF hat sich vor Jahrzehnten selbst aufgelöst. Hier geht es um ehemalige Mitglieder, die Überfälle auf Geldtransporte, etc. begehen, um ihren Lebensunterhalt zu decken.

Das würde ich tatsächlich nicht so eindeutig sehen.

2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.


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