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Berlin: Schwerverletzte nach Konflikt im Clanmilieu (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 27.02.2024, 17:53 (vor 665 Tagen) @ ooohflupptnicht

Außer den Kosten noch so Kleinigkeiten wie die Menschenwürde. Die haben nämlich auch Straftäter, Islamisten, Nazis, RAF-Terroristen, und andere.


...und zukünftige Opfer ;-)

Nein, wollte ja nicht polemisieren, sorry! Habe später die tieferen Stränge gelesen, bei denen Du gegenüber Weeman mit der Verfassung argumentierst und glaube zu verstehen, worauf Du hinauswillst.

Allerdings frage ich mich, ob es tatsächlich gegen die Grundrechte verstößt, wenn der Gesetzgeber eine neue Straftat definiert und entsprechend sanktioniert. Hintergrund soll ja eben nicht eine willkürliche Festlegung bzw stumpfe zahlenmäßige Erhöhung von Haftzeiten sein, sondern ein sorgsam abzuwägendes Mittel der Resozialisierung und bis dahin Schutz der Gesellschaft.

Das Feststellen der "besonderen Schwere der Schuld" mit anschließender Sicherheitsverwahrung bei Mord (auch bei anderen Straftaten) wurde ja auch nicht bereits 1949 beschlossen, sondern (glaube ich!) zu meinen Lebzeiten. Verstößt das Deiner Meinung nach auch gegen die Menschenwürde? (Auch nicht provokativ gemeint, sondern ernsthaftes Interesse an Deiner Meinung)

Btw, irgendwie bekomme ich Deine Argumentation, die ich in weiten Teilen teile, nicht mit dem Kärchern in Einklang ?

Man darf die Menschenwürde nicht gegeneinander aufwiegen (Hilfe, so viel Verfassungsrecht habe ich wahrscheinlich seit dem 1 StEx nicht mehr gemacht).

Das heißt kein Abschuss einer gekaperten Passagiermaschine, auch dann nicht, wenn am Boden 10K Opfer drohen.

Im Übrigen geht Sicherungsverwahrung nur in besonderen Fällen und muss jedes Mal eine Einzelfallentscheidung sein. Richtigerweise kann der Gesetzgeber so etwas natürlich nur für die Zukunft beschließen, indes fehlt mir die Fantasie, wie man das ausgestalten möchte.


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