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Berlin: Schwerverletzte nach Konflikt im Clanmilieu (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 27.02.2024, 15:20 (vor 947 Tagen) @ Weeman

Weil das im OWiG und BKatV so vorgesehen ist und das Bußgeldverfahren halt kein Strafverfahren ist.


Aber wenn es hier erlaubt ist, wie kann es sein, dass es dann woanders verfassungswidrig ist?

Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates, da kann man nicht mal eben hemdsärmelig die Strafandrohung abändern.


Von hemdsärmelig und mal eben hab ich ja nicht gesprochen.

Weil das eine ein Bußgeldverfahren ist und der Gesetzgeber in §§ 17 OwiG und 3 BKatV das ausdrücklich vorbehalten hat.


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