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derweil in Hamburg... (Politik)

Guido, Donnerstag, 29.02.2024, 11:09 (vor 946 Tagen) @ Ulrich

Zudem dürfte so ein Solidaritätsbanner nicht strafbar sein.

§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen
(5) ...Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Aber das sollen die Juristen klären. Im übrigen finde ich auch das Banner beim HSV daneben


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