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Berlin: Schwerverletzte nach Konflikt im Clanmilieu (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 27.02.2024, 14:47 (vor 666 Tagen) @ MarcBVB

Du schriebst von einer nachträglichen Verlängerung einer Haftstrafe.


Habe ich nie getan.

In einem Rechtsstaat ist das nicht möglich. Wohl aber ein Strafmaß im Bereich des oberen Strafrahmens bei einer Verurteilung wegen einer neuen Straftat. Und das dürfte auch in der Praxis so ablaufen.


Das ist mir zu wenig. Ich wäre dann dafür, für Wiederholungstäter den Strafrahmen zu erweitern.


Letzteres ist in einem Maße verfassungswidrig, dass es mich schüttelt.

Weil es - im Hinblick auf Art. 3 I GG - verfassungswidrig ist. Du kannst kein Sonderstrafrecht für etwaige Wiederholungstäter einführen. Wobei sich da zunächst die Frage stellt, was ein solcher denn sein soll.


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