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Berlin: Schwerverletzte nach Konflikt im Clanmilieu (Politik)

ooohflupptnicht, Rüttenscheid - Gute Zeit, Dienstag, 27.02.2024, 17:40 (vor 666 Tagen) @ MarcBVB

Außer den Kosten noch so Kleinigkeiten wie die Menschenwürde. Die haben nämlich auch Straftäter, Islamisten, Nazis, RAF-Terroristen, und andere.

...und zukünftige Opfer ;-)

Nein, wollte ja nicht polemisieren, sorry! Habe später die tieferen Stränge gelesen, bei denen Du gegenüber Weeman mit der Verfassung argumentierst und glaube zu verstehen, worauf Du hinauswillst.

Allerdings frage ich mich, ob es tatsächlich gegen die Grundrechte verstößt, wenn der Gesetzgeber eine neue Straftat definiert und entsprechend sanktioniert. Hintergrund soll ja eben nicht eine willkürliche Festlegung bzw stumpfe zahlenmäßige Erhöhung von Haftzeiten sein, sondern ein sorgsam abzuwägendes Mittel der Resozialisierung und bis dahin Schutz der Gesellschaft.

Das Feststellen der "besonderen Schwere der Schuld" mit anschließender Sicherheitsverwahrung bei Mord (auch bei anderen Straftaten) wurde ja auch nicht bereits 1949 beschlossen, sondern (glaube ich!) zu meinen Lebzeiten. Verstößt das Deiner Meinung nach auch gegen die Menschenwürde? (Auch nicht provokativ gemeint, sondern ernsthaftes Interesse an Deiner Meinung)

Btw, irgendwie bekomme ich Deine Argumentation, die ich in weiten Teilen teile, nicht mit dem Kärchern in Einklang ?


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