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Berlin: Schwerverletzte nach Konflikt im Clanmilieu (Politik)

simie, Krefeld, Dienstag, 27.02.2024, 14:38 (vor 666 Tagen) @ Weeman

Ja aber ich war bisher der Meinung, dass man auch als Ersttäter an die Höchststrafe herankommen kann, wenn man sich Mühe gibt und außer "Ersttäter" keine mildernden Umstände dabei sind.

Da muss man sich dann jedoch schon ordentlich Mühe geben. Wenn man sich mal die vorgegebenen Strafen des StGB anschaut, dann ist da bei vielen Delikten doch ein großer Spielraum.
Nehmen wir man den Strafrahmen für Raub:

"Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft."

Das heißt ein Gericht kann eine Strafe zwischen 1 Jahr bis zu 15 Jahren ansetzen.


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