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Berlin: Schwerverletzte nach Konflikt im Clanmilieu (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 27.02.2024, 15:48 (vor 665 Tagen) @ Weeman

Weil das eine ein Bußgeldverfahren ist und der Gesetzgeber in §§ 17 OwiG und 3 BKatV das ausdrücklich vorbehalten hat.


Ist so ein Vorbehalt denn auch im Strafrecht möglich ohne direkt unser ganzes System in Frage zu stellen?

Ich versuche nur deine Aussage "Letzteres ist in einem Maße verfassungswidrig, dass es mich schüttelt" einzuordnen.

Ist es jetzt so als hätte ich Folter bei Befragungen gefordert oder etwas, was sich ändern ließe ohne das wir kein ernst zu nehmender Rechtsstaat mehr wären.

Nein, ist es nicht, weil wir da wieder beim Unterschied OWi/Strafverfahren sind. Schärfstes Schwert und so.

Es ist schlicht verfassungswidrig, über die Höchststrafe hinauszugehen.


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