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Berlin: Schwerverletzte nach Konflikt im Clanmilieu (Politik)

majae, Muc, Dienstag, 27.02.2024, 15:06 (vor 664 Tagen) @ Weeman

Das heißt ein Gericht kann eine Strafe zwischen 1 Jahr bis zu 15 Jahren ansetzen.


Ist halt die Frage ob man die 10-15 Jahre nur erreichen kann wenn man Wiederholungstäter ist. Wenn das so wäre würde man ja schon so vorgehen wie von mir gefordert.

Nicht *nur*. Wer beim ersten Mal extrem skrupellos vorgeht und auch keinerlei Reue zeigt, wird eher an oder nah an die Höchststrafe kommen. Es spielen halt bei der Urteilsfindung allerlei Faktoren eine Rolle.

Dann hilft wahrscheinlich nur noch ein Blick in die Statistik.
Wenn man das Problem angehen möchte bleibt einem wohl nicht viel anderes übrig als bei den Lieblingsstraftaten das Strafmaß zu erhöhen.

Wie meinst du das? Man das StGb bei üblichen Clan-Delikten verschärfen?

Eine erfolgreiche Präventionsarbeit wäre natürlich auch zu begrüßen. In einem Umfeld das mit dutzenden Leuten ganze Krankenhäuser lahm legt aber wahrscheinlich mit wenig Aussicht auf Erfolg.

Ich glaube schon, dass Präventionsarbeit helfen könnte, muss allerdings sehr früh (<10 Jahre) anfangen. Nur wenn du als 6-jähriger bereits als Krimineller abgestempelt wirst, weil du den falschen Nachnamen hast, wird das schon wieder schwieriger.


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