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RN+ | BVB Machtkampf um Präsidenten-Amt tobt (BVB)

stfn84, Köln, Dienstag, 08.07.2025, 13:44 (vor 189 Tagen) @ Giog
bearbeitet von stfn84, Dienstag, 08.07.2025, 13:50

Für mich ist es relativ logisch, dass der Vorstand (Wahl dessen unter §17 5 geregelt) aus mehreren Personen besteht, weshalb unter § 19 (2) hinsichtlich der Wahl des Vorstandes der Plural verwendet wird.
Aber vielleicht muss die Satzung dann nochmal auf den Prüfstand gestellt werden, wenn man es derart unterschiedlich interpretiert.

Edit:
Es ist in meinen Augen aber auch komplett legitim, dass man wünscht gleich mehrere Kandidaten zur Wahl zu stellen. Ich sehe nur kein antidemokratisches Verhalten oder eine Kompetenzüberschreitung des Wahlausschusses.


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