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RN+ | BVB Machtkampf um Präsidenten-Amt tobt (BVB)

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 09.07.2025, 11:58 (vor 388 Tagen) @ Giog

Vermutlich nicht überraschend, sehe ich das ähnlich. Die Satzung gibt ja nur ein Kriterium an, das eine Person von dem Vorschlag zur Wahl ausschließt: die Eignung.

Wenn der Wahlausschuss die mangelnde Eignung nicht nachweisen kann, eine Person trotzdem nicht zur Wahl vorschlägt, setzt er zusätzliche Kriterien ein, die selbstgegeben und nicht über die Satzung definiert sind.

Übertrieben könnte der Wahlausschuss dann bei zwei geeigneten Kandidaten willkürlich den mit dem gelben T-Shirt vorschlagen, weil ihnen die Farbe besser gefällt. Das kann doch auch nicht im Sinne der Satzung sein.


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