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RN+ | BVB Machtkampf um Präsidenten-Amt tobt (BVB)

Giog, Mittelhessen, Mittwoch, 09.07.2025, 13:11 (vor 188 Tagen) @ Phil

Mag sein. Ich bin kein Jurist und haben dem dann wenig entgegenzusetzen argumentativ. Für mich als "Laien" liest es sich einfach so, dass dieser Ausschuss eine Entscheidung trifft. Die muss er aber treffen. Er ist dabei frei wie viele Personen er vorschlägt, aber wenigstens eine pro Posten.

Was den Begriff "Eignung" betrifft, so denke ich, wie gesagt als juristischer Laie, dass das ein dehnbarer Begriff ist. Die Eignung könnte schon auch als nicht mehr gegeben gelten, wenn eben nicht genug der Wahlausschuss Leute sich auf die Person einigen können :-)

Ich musste ja schon leider selbst diverse Male vor Gericht stehen und habe da so vieles an Auslegungen von Worten erleben müssen...

Unterm Strich ist mein Standpunkt aber einfach, dass eben dieses hoch repräsentative Gremium des Wahlausschusses eine ordnende Funktion haben soll. Und ordnen kann nun nicht heißen, dass man nur gucken soll, ob ein etwaiger Kandidat... ja was eigentlich? Wann wäre man eigentlich nicht geeignet in deiner Definition? Also ernsthafte Frage?

Ich denke, dies war die Idee, als man das so in die Satzung gepackt hat. Fußball Vereine hatten ja immer einen großen Chaosfaktor frührer. Wobei ich nicht weiß, seit wann es diesen Wahlausschuss beim BVB überhaupt gibt. Ich meine so um 2005-2006 herum wurde das eingeführt. Aus guten Gründen.

MFG
Phil

Wie gesagt: dieser "Filter" hat ja auch durchaus seine Berechtigung und es wäre auch nicht praktikabel, wenn sich auf der Mitgliederversammlung jedes Mal 30 Kandidaten aufstellen lassen könnten. Aber es ist eben ein Instrument, welches erstmal nur darauf abzielt, offensichtlich ungeeignete Kandidaten auszuschließen - in anderen Vereinen wird so etwas ja häufig dadurch sichergestellt, dass man vor einer Kandidatur Unterstützungsunterschriften sammeln muss und eine Wahlkommission dann nur noch überprüft, ob die erforderliche Anzahl vorgelegt wurde.

Was aber in meinen Aufgaben nicht von den satzungsgemäßen Aufgaben dieses Organs abgedeckt ist, ist eine "Vorwahl" der Kandidaten.

Was die konkreten Kriterien anbelangt: Das Vereinsrecht hält sich hier sehr zurück und überlässt die Festlegung etwaiger Anforderungen der Satzung. Zwingend ist lediglich, dass der Vorstand durch die Mitgliederversammlung bestellt wird - das verdeutlicht auch, wo der Schwerpunkt dieser Entscheidung verortet sein muss (nämlich bei der Mitgliederversammlung, und nicht in einem anderen Organ). Es ist übrigens vereinsrechtlich noch nicht einmal geboten, dass ein Vorstandsmitglied auch Mitglied des zugehörigen Vereins sein muss - das zeigt, wie viel Spielraum es hier grundsätzlich gibt.

Unsere Satzung gibt hier - wie so oft - halt so gut wie keinen Maßstab vor. Es wird nicht einmal ein Mindestalter o.Ä. für Vorstandsämter formuliert. Der Begriff der Eignung ist juristisch natürlich extrem unbestimmt und taucht in verschiedenen Rechtsgebieten (Waffenrecht, Sozialrecht) auf. Meistens wird das nur durch andere Schlagworte wie "Zuverlässigkeit"; "Expertise" ersetzt.

Gerade weil das ein so weiter Begriff ist, würde ich es für sinnvoll halten, das Regel-Ausnahme-Verhältnis so zu verstehen, dass die fehlende Eignung besonders begründet werden muss, und nicht die Eignung selbst. Geeignet wäre also der, der nicht offensichtlich ungeeignet ist.
Und das meine ich ausdrücklich unter dem Gesichtspunkt, dass der Wahlausschuss nach meiner Auffassung eine sehr zugeschnittene Aufgabe hat. Anders gesagt: je detaillierte Anforderungen man an die Eignung stellen würde, desto mächtiger wäre die Position des Wahlausschusses. Und das halte ich mit Blick darauf, wo die Entscheidung über den Vorstand schwerpunktmäßig verortet ist (nämlich bei der Mitgliederversammlung) eben für schlecht vertretbar.

Um es ganz konkret zu machen: ich würde alle gegenwärtigen Mitglieder der Gremien des eingetragenen Vereins und der KGaA ohne Weiteres für geeignet halten, sofern nicht gewichtige Gründe wie ein bekanntes vereinsschädigendes Verhalten o.Ä. dagegen sprechen.
Für uns beide würde ich eine Eignung als unbescholtene BVB-Mitglieder auch für gegeben sehen ;-) (das Beispiel wiederum zeigt aber den Vorteil von Regelungen wie den Unterstützungsunterschriften, die wir beide wohl eher nicht zusammenbekommen würden).

Aber z.B. Gerd Niebaum? Wohl eher nicht.


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