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"Failed State NRW" - Ralf Jäger - Tacheles (Sonstiges)

Phil, Dienstag, 10.01.2017, 15:32 (vor 2625 Tagen) @ huerde

Sicherungsverwahrung. Ich bin kein Jurist. Aber wird sowas in solchen Fällen nicht häufig angewandt?

Wurde ja schon beantwortet. Die Hürden sind recht hoch. Und wie genau soll man immer gesichert feststellen, ob jemand noch gefährlich ist, oder halt nicht?

Und genau sowas hätte ich mir bei einem mehrfach straffälligen, bekannt gefährlichen, abgelehnten Asylbewerber auch gewünscht. Allermindestens finde ich die Frage zulässig, warum es nicht geschehen ist.

Das kann ich durchaus unterschreiben. Wobei ich immer denke, dass jemand, der straffällig geworden ist, schlicht auf diesem Wege auch sanktioniert werden sollte. Und im Falle einer nicht möglichen Abschiebung, stellt sich dann halt die Frage: Wie lange will man jemand dann irgendwo gesichert verwahren? Kann ja Jahre dauern...

MFG
PHIL


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