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Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt? (Sonstiges)

AlanShoreHB, Dienstag, 16.01.2018, 11:11 (vor 2291 Tagen) @ Ritti

mein vorschlag ist folgender:

da er die tätigkeit wohl zur zufriedenheit des unternehmens erledigt sollte er mal ein gespräch mit dem leiter der niederlassung suchen und mal erfragen ob nach 7 jahren evtl eine übernahme möglich ist.

Da muss man dem (mir persönlich bekannten) Niederlassungs- bzw. Filialleiter schon ein Kompliment machen: der "kämpft" schon mit allen Möglichkeiten gegen die Order von ganz oben, dass die Leiharbeiter eigentlich keine unbefristeten Arbeitsverträge erhalten sollen. Für seine Filiale hat er durchgesetzt, dass alle Vollzeitkräfte unbefristet beschäftigt werden, also im Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Arbeitnehmer. Der Mann versucht alles, um zumindest die Vollzeitkräfte seiner Filiale behalten zu können, aber in so einem großen Unternehmen muss man sich anscheinend irgendwann der Order der Regionalleitung beugen und die lautet: die "niederen" Fahrzeugpfleger werden nicht direkt bei der Autovermietung beschäftigt.
Mittlerweile sind ja teils sogar die Counter-Mitarbeiter (also die Vermiet-Assistenten) über Zeitarbeit beschäftigt.


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