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Weeman, Hinterm Knauber, Dienstag, 16.01.2018, 17:28 (vor 2264 Tagen) @ Taifun

Ich bezweifle, dass das neue AÜG das bewirkt, wofür es gemacht wurde. Dies bezweifle ich aber eigentlich nur durch die Aussagen meines Kollegen und eben der Anstalt.

Bei mir kommt hinzu, dass wir jetzt auf einmal auch damit zu tun haben. Arbeiten in der Baubeanche und mussten, weil eine Arbeitnehmerin dauerhaft vor Ort arbeiten muss, auch ne Ausleihe organisieren. Soweit so problemlos. Nur wird die Bauzeit die mögliche Ausleihzeit überschreiten. Und da bei diesem Projekt es nicht sinnvoll ist zwischendurch die Person zu tauschen und wir nicht die Bezüge eines Netzverwalters leisten können, muss sie wohl kurzzeitig vom Auftraggeber angestellt werden. Gibt angenehmeres.
Da wäre eine Ausnahme für hochqualifizierte Arbeitnehmer o.Ä. sinnvoll gewesen.


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