schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt? (Sonstiges)

markus, Mittwoch, 17.01.2018, 17:17 (vor 2288 Tagen) @ AlanShoreHB

Betriebsrat bei Sixt. Der war gut. ;) Wird dort seit Jahren blockiert

Das wäre eine Straftat gem. § 119 BetrVG. Ist dem Niederlassungsleiter das bewusst? Will man ernsthaft für ein solches Unternehmen überhaupt tätig sein? Wenn ja, warum organisiert sich dein Kollege nicht mit den anderen Kollegen in einer Gewerkschaft und lässt mit Unterstützung der Gewerkschaft einen Wahlvorstand bilden, der eine Betriebsratswahl einleitet? Ggf. auch mal die Presse informieren, wenn das Unternehmen weiterhin Betriebsräte blockiert. Das sind Möglichkeit, sich gegen solch dubiose Vorgehensweisen erfolgreich zu wehren.

Dass Arbeitnehmerüberlassung genauso wie befristete Arbeitsverträge engen Grenzen unterliegen, liegt daran, dass in Deutschland ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei einem Unternehmen der sozialpolitische Normalfall ist. Das gilt auch für einfache Tätigkeiten. Hierzu bedarf es klar formulierte Gesetze. Von daher ist das neue AÜG genauso wie das TzBfG durchaus sinnvoll.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1232366 Einträge in 13668 Threads, 13771 registrierte Benutzer Forumszeit: 23.04.2024, 09:37
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln