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Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt? (Sonstiges)

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 16.01.2018, 15:46 (vor 2285 Tagen) @ UBB

Was heißt Geld verdient? Es kommt auf den Stundensatz an, den die Zeitarbeitsfirma der anderen Firma berechnet.

Glaubst du die haben Verlust gemacht?

Ich persönlich sehe Zeitarbeitsfirmen in einem gewissen Maße (nicht unbedingt 7 Jahre) als nicht so kritisch an. Gerade im ungelernten Bereich, aber auch gelernte Berufe, bekommen oftmals Personen einen Arbeitsplatz, die sonst kein Schwein eingestellt hätte.

Die Leute werden gebraucht. Und hier geht es für den Entleiher darum, sich um alles "soziale" nicht kümmern zu müssen, seine offiziellen Personalkosten zu drücken, um auch an der Börse besser dazustehen. Auch der Kündigungsprozeß ist einfacher, a) weil es keinen Grund braucht und b) weil kein Betriebsrat (sofern vorhanden) angehört werden muss.

Für die Zeitarbeitsfirma ist dann eine endgültige Kündigung auch eher möglich, da mit "kein Auftrag" argumentiert werden könnte. Das ist allerdings problematisch, da "kein Auftrag" so einfach kein Kündigungsgrund ist. Das ist ein betriebswirtschaftliches Risiko, dass nicht auf den Arbeitnehmer übertragen werden kann, es sei denn die Existenz des Unternehmens steht auf dem Spiel.


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