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Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt? (Sonstiges)

AlanShoreHB, Donnerstag, 18.01.2018, 12:11 (vor 2288 Tagen) @ markus


Außergerichtliche Absprachen funktionieren ja nur beiderseitig. Wenn man wirklich will, kann man eine Angelegenheit bis zum Bundesarbeitsgericht bringen. Und das gäbe u.U. eine gewaltige Klatsche für Sixt und einen massiven Imageschaden. Sicher benötigt man dafür auch Nerven über einen langen Zeitraum.

Klar, man kann das durchziehen. Hast du aber Familie und ein "normales" Leben und kein sechs- bis siebenstelliges Erbe in der Hinterhand, wirst du es dir sicherlich 3x überlegen, ob du das (vermutlich nicht einmal schlechte) Vergleichsangebot annimmst, oder ob du dir den Stress und das Mobbing antust, wenn du einen Rechtsstreit komplett durchziehst.


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