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Ehemalige Cum-Ex-Staatsanwältin verklagt jetzt die Regierung (Politik)

ooohflupptnicht, Rüttenscheid - Gute Zeit, Mittwoch, 17.07.2024, 18:22 (vor 517 Tagen) @ Ulrich


Das Problem ist eher, dass schon die Cum-Ex-Geschäfte hoch komplex waren. Der Nachweis strafbarer Handlungen ist entsprechend aufwändig, man benötigt ausreichend viel hoch qualifiziertes Personal in den Staatsanwaltschaften und den Strafkammern. Das grundsätzliche Vorgehen war wohl schon lange bekannt,

Eben. Durch den (dubiosen!) Kronzeugen hat man den Zeitrahmen und zumindest einen Teil der beteiligten Bankhäuser.
1. Abfrage aller Finanzämter bzgl. Steuergutschriften
2. Abgleich bei den Banken, welche Transaktion zugrunde liegt.

Beides Serienbriefe. Umfangreich und wegen Föderalismus (Amtshilfe) zeitraubend, aber nicht allzu komplex. Die Auswertung natürlich schon, aber man wusste ja, wonach man suchen muss...

aber erst 2021 hat der BGB rechtskräftig bestätigt, dass die Erstattungen nicht nur steuerrechtlich unwirksam sind, sondern dass es sich darüber hinaus um Steuerhinterziehung handelte.

Ja. Aber die Vorbereitung könnte bereits erledigt sein. Und ab 2021 hätte es Anklagen hageln können.

Bei Cum-Cum dürfte der Aufwand nicht geringer sein.

Ne. Und der Wille leider nicht größer:-(


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