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Lasst uns reden... über unverheiratete Paare (Sonstiges)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 22.10.2024, 14:43 (vor 14 Tagen)

Liebe Mitforisten,

das ist ein Thema, was mir wirklich am Herzen liegt (und das erste Mal, dass ich hier tatsächlich etwas längeres zu meinem Fachgebiet schreibe).

(Liebe Admins, falls unerwünscht, bitte einfach in den digitalen Orkus).

Kurz zum Anlass: Eine gute Freundin von mir hat mich ausnahmsweise beruflich angerufen.

Es geht hier ganz explizit um eine Gruppe von Menschen. Unverheiratet mit Kind oder Kindern.

Bitte (!) denkt daran, euch hier für das Alter vernünftig abzusichern. Das gilt idR für die Frauen, weil sie - zumindest derzeit - das Gros der Kindesbetreuung übernehmen.

Ein kleines Beispiel:

Herr X und Frau Y haben ein Kind. Als Waldemar (weil es im Wald geschah) 8 Monate ist, trennen sie sich. Es gibt dann Unterhaltsansprüche nach 1615l BGB. für 3 Jahre. Danach gibt's idR nichts mehr (es sei denn das Kind erfordert ein mehr an Betreuung).

Für die Altersvorsorge gibt's dann auch nur in diesem Zeitraum Unterhalt.

Und danach? Im Regelfall nichts.

Wir ändern den Fall ein bisschen ab. Nunmehr haben die beiden zwei Kinder, man trennt sich 7 Jahre nach der Geburt des zweiten Kindes. Frau Y hat in dieser Zeit sich komplett der Kindeserziehung gewidmet. Sie erwirbt KEINERLEI Versorgungsansprüche gegen Herrn X.

Nach der Trennung ist da im Rentenverlauf einfach ein Loch.

Wir setzen noch einen drauf: Das Haus, in dem man gemeinsam wohnt, steht im Alleineigentum von Herrn X. Der kann jetzt Frau Y nach erfolgter Trennung sehr zeitnah rauswerfen. An mietvertragliche Fristen ist er im Regelfall nicht gebunden.

Und Ansprüche auf Unterhalt (weder regulär, noch Vorsorgeunterhalt) bestehen idR nicht. Unterhaltsansprüche für die Kinder, ja. Aber nicht für die Kindesmutter.

Solltet ihr oder jemand, den ihr kennt, in einer solchen Situation sein oder ihr schlichtweg zwar Kinder haben, aber keinen Trauschein, so prüft da bitte sehr genau, ob ihr da nicht privat vorsorgen möchtet, insbesondere dann, wenn ihr keinerlei Tätigkeit nachgeht. Rechtliche Beratung holt ihr euch bitte vorzugsweise von einem Fachanwalt/Fachanwältin für Familienrecht. Die für euch zuständige Rechtsanwaltskammer (In NRW Hamm, Düsseldorf oder Köln) hat dafür eine Umkreissuche.

Ich weiß, das kostet idR Geld. Auch schon die Beratung, aber die 190 € + USt. sind gut investiert, wenn dafür keine Rentenlücke entsteht.

Zum Abschluss noch ein kleiner Hinweis:

Der Autor ist Fachanwalt für Familienrecht und Mitglied einer Rechtsanwaltskammer in Nordrhein-Westfalen. Der Beitrag gibt lediglich seine persönliche Meinung wieder.


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