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Offiziell: Aki kandidiert (BVB)

Frank1299, Mittwoch, 13.08.2025, 13:19 (vor 125 Tagen) @ Sascha

Das steht aber so konkret nicht im der Satzung. Dort steht, dass der Wahlausschuss "geeignete Kandidaten" vorschlägt. Ob die Mehrzahl sich jetzt auf mehrere Bewerber für ein Amt bezieht, oder darauf, dass jeweils nur ein Kandidat für die Ämter des Präsidenten, des Vize und des Schatzmeisters vorgeschlagen wird, sagt die Satzung nichts aus. Es ist nur gelebte Praxis, dass nur ein Kandidat pro Amt vorgeschlagen wird.

Wenn dieser Vorgang einen positiven Aspekt hat, dann den, dass die Satzung in mehreren Punkten dringend aktualisiert und konkretisiert werden muss. Es kann nicht sein, dass Gremien die Satzung frei interpretieren können/müssen, weil sie keine klaren Regeln und Abläufe bestimmt. Dafür gibt es ja eine Satzung.

Ja, sehe ich genauso. Finde bei der Gelegenheit müsste auch dringend des Passus zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung geändert werden. Mit über 200.000 Mitgliedern ist ein prozentualer Wert nicht mehr tragbar. Finde hier einen absoluten Wert von beispielsweise 1.000 oder 2.000 sinnvoll. Dann hätte man vllt vor Nov. noch was verbessern können. Aber für die Zukunft sollte dies mMn auf jeden Fall geändert werden.


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