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Offiziell: Aki kandidiert (BVB)

Giog, Mittelhessen, Mittwoch, 13.08.2025, 15:12 (vor 125 Tagen) @ MarcBVB

Ist die Wahl des Bundeskanzlers demokratisch legitimiert? Der wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten durch den Bundestag gewählt, Art. 63 I GG.

Das ist prinzipiell eine relativ ähnliche Nummer.


Ja, nein, eigentlich überhaupt nicht.


In beiden Fällen trifft jemand eine Vorauswahl und legt eine Reihenfolge fest.


Die entscheidende "Vorauswahl" bei der Wahl des Bundeskanzlers ist allerdings nicht das Vorschlagsrecht des Bundespräsidenten, sondern die Bundestagswahl selbst, in der die Bürgerinnen und Bürger ihren Wählerwillen äußern. In unserem Fall ist es genau andersrum. Also: komplett unterschiedliche Konstellation.


Das sehe ich tatsächlich etwas anders. Es ist verfassungsrechtlich nicht geregelt, wen der Bundespräsident vorschlägt. Er kann, muss aber nicht den wahrscheinlichsten Kandidaten vorschlagen.

Es geht nicht darum, ob das Organ mit dem Vorschlagsrecht ein Ermessen hat oder nicht, sondern dass im einen Fall ein Akt demokratischer Willensbildung durch eine Wahl bereits erfolgt ist und im anderen Fall der Wahlakt dieser "Vorauswahl" nachgelagert ist. Es ist doch wirklich hanebüchen, das als vergleichbar zu bezeichnen.


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