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Wovon die Diskussion um psychologische Nachteile ablenkt (BVB)

Giog, Mittelhessen, Donnerstag, 14.08.2025, 16:46 (vor 124 Tagen) @ Didi

Also wenn "man" dann unbedingt möchte, könnte man die Mitgliederversammlung ja auch in einem ersten Schritt darüber abstimmen lassen, ob mehrere Kandidaten zur Wahl stehen sollen.

1) Die Mitgliederversammlung bestätigt, dass neben dem vom Wahlausschuss empfohlenen HJW auch der bestehende Präsident, der sich für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stellt, zur Wahl zugelassen wird

=>> Abstimmung JA / NEIN

Falls JA

2) Die Mitgliederversammlung gibt stimmen ab für die Kandidaten HJW / Lunow

Das liesse sich doch recht sauber und demokratisch regeln, wenn man denn möchte. Und wäre dann auch ein ehrliches Ergebnis.

PS. Und könnte denn nicht theoretisch Punkt 1) auch als Antrag eingebracht werden vor der Wahl, über den die MV dann zu befinden hat?

Ich weiß nicht, wie man das formal sinnvoll umsetzen kann. Erster Gedanke: man würde ja den modus operandi für ein Verfahren per Mitgliederbeschluss definieren, für das die Satzung zumindest irgendetwas vorsieht (wenngleich die Satzungsgrundlage unklar ist). Meines Erachtens wäre es dann schwierig, eine Satzungsbestimmung per einfachem Mitgliederbeschluss näher (und entscheidend) zu bestimmen. Das wäre am Ende des Tages ja quasi eine verkappte Satzungsänderung (für die es eine 3/4-Mehrheit bräuchte).


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