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Achtung, nicht vermischen! (BVB)

simie, Krefeld, Montag, 13.02.2017, 14:30 (vor 2629 Tagen) @ Nietzsche

So lange keiner dagegen beim richtigen Rechtssystem klagt kann man vieles machen. Ob die Regeln einer Überprüfung durch ein ordentliches Gericht standhalten würden ist schon fraglich. Der Klageweg steht ja auch theoretisch offen. Nur würde es für den betroffenen Verein wohl nachteilig sein, diesen zu wählen. Im aktuellen Fall dürfte ja sogar der verbandsinterne Instanzenzug nachteilig sein. Daher die doch ziemlich deutliche Pressemitteilung des BVB, welche deutlich aussagt, was der BVB von dieser Entscheidung hält.

Generell hat sich der DFB mit dieser Entscheidung sehr angreifbar gemacht, zumindest theoretisch. Um glaubwürdig zu bleiben müsste der DFB jetzt auch Gesänge wie "BVB Hurensöhne" ahnden. Nicht, dass ich das begrüssen würde, eine gewisse Rohheit und Grenzverletzung gehört dazu. Jedoch setzt sich der DFB hier in Zugzwang.


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