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Paralleljustiz für alle und jeden? (BVB)

Rupo, Ruhrpott, Dienstag, 14.02.2017, 12:00 (vor 2628 Tagen) @ Blarry

Das ist ja eben die Frage: inwieweit darf das Verbandsrecht zwischen einem Verband und einem Mitglied geltendem Vertrags-, Straf- oder anderen auf Bundesebene geltendem Recht widersprechen? Wie weit muss ich als Mitglied eines Verbands meine Rechte abgeben?

siehe Antwort einen weiter oben...

Lustig übrigens, dass der von Dir gesetzte Link gerade einmal vier Sätze braucht ("...haben der DFB und seine Mitgliedsverbände die von der staatlichen Rechtsprechung entwickelten und vom Grundgesetz sowie vom Bürgerlichen Gesetzbuch geschaffenen gesetzlichen Grundlagen für eine eigene juristische Basis genutzt..."), um sich als leeres Geschwafel zu outen.

so Antworten machen es schwer bis unmöglich sachlich zu diskutieren...


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