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Blick über den Tellerrand (BVB)

FullHD, Montag, 13.02.2017, 16:47 (vor 2629 Tagen) @ MisterHit

Du weiß schon dass das Urteil nur aufgrund der Spruchbänder erfolgte da die Straftaten außerhalb der Zuständigkeit des DFB-Gerichts lagen?


Na, deswegen fragt er doch nach den Strafen für Banner, Gesänge etc.

Korrekt, genau deswegen frage ich. Wenn es in den anderen Fällen keine Strafen gab, dann bestraft der DFB die Vorfälle, für die weder er noch der BVB zuständig waren. Gab es damals auch Strafen, dann wird es schwer etwas zu behaupten, da der DFB das Strafmaß mit Bewährung und Pyro in Mainz schon rechtfertigen könnte


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