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Und woher weiß man vorher, was verboten ist? (BVB)

MisterHit, Montag, 13.02.2017, 17:04 (vor 2629 Tagen) @ Nietzsche

Nein, das nicht Nietzsche. Mich juckt das doch wenig. Allerdings stellen diese Beleidigungen doch eine Straftat dar.


Eben nicht!
WENN das überhaupt jemand feststellen kann, dann die Justiz. Und nicht der DFB oder die PR-Abteilung von Leipzig.
Und solange niemand von einem ordentlichen Gericht verurteilt wurde, ist es ok.
Meines Wissens gibt es nicht einmal eine Anzeige.

Es stünde ja jedem frei, Anzeige zu erstatten gegen namentlich bekannte Personen oder Unbekannt. Es handelt sich ja grundsätzlich, wenn es um Beleidigung geht, erstmal um ein Antragsdelikt. Inwieweit eine Staatsanwaltschaft das anders sähe, weil sie besondere Umstände sieht, bliebe abzuwarten.

Die Beweisführung gegen dann vielleicht benannte Beklagte wäre dann ohnehin nicht einfach, aber grundsätzlich möglich.

Der DFB bestraft jetzt aber innerhalb seiner Sphäre (außerhalb des zivilen und des Strafrechts) Dinge, die seit Jahrzehnten im Fußball gang und gäbe sind. Wollte er dies konsequent tun, wären ständig irgendwelche Tribünen leer. Er stellt damit eine Beziehung her zu Straftaten außerhalb des Stadions, die als Offizialdelikte ganz klar Gegenstand strafrechtlicher Prozesse sind.

Nur deswegen spricht der DFB eine drakonische Strafe aus. Der Verein folgt dem zu Recht nicht, akzeptiert aber aus taktischen Gründen das sog. "Urteil".

Die wahren Gründe liegen natürlich schon woanders: Man möchte, zuvörderst beim DFB wie auch bei etlichen Vereinsfunktionären, den "sauberen" Sport. Ein Hochglanzmedienprodukt ohne Fussel, Krümel und komische Gerüche. Amorphes Fahnenschwenken im Hintergrund ist als Ton- und Bildspur erlaubt und erwünscht, aber der Restschmutz des Proletensports soll rückstandsfrei entfernt werden. Darum geht es. Das betreiben im übrigen genau die gleichen Personen, die seit Jahren und teils bis heute die dreiste Lüge vom sog. Sommermärchen erzählen, obwohl sie selbst in voller Kenntnis des Straftatbestands das Schmiergeld dafür gezahlt haben.


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