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Musk übernimmt Twitter und feuert Spitzenkräfte (Sonstiges)

Kvothe, Newarre, Freitag, 28.10.2022, 19:12 (vor 543 Tagen) @ Alanthir

Man, ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung.
Pornographische Inhalte dürfen Jugendlichen und Kindern in Deutschland nicht zugänglich gemacht werden. Dies kann und darf auch nicht durch eine freiwillige und unverbindlich zu erklärende Eigenangabe des Alters umgangen und auch nicht durch ein freiwilliges Ausblenden (denn nichts anderes sind die blurs) der Inhaltsstreuer.
Die Portale, die man zu Hauf im Internet findet, die ebenfalls Pornographie ohne Schutzmaßnahmen anbieten haben folgenden Vorteil: Sie verdienen offiziell nichts hier sondern haben irgendwo in einem "shithole country" wie Russland, Tahiti oder sonstwo ihre Server und verdienen durch Querverlinkung sowie advertisments durch kriminelle Kartelle die Userdaten und Accounts hacken wollen über die falschen Links und Anzeigen.

Twitter hat in Europa und Deutschland sogar eigene Gewerbesteuernummern, ist also vollumfänglich für die Inhalte, die hier zur Verfügung gestellt werden mitverantwortlich, zumindest darin diese so zu moderieren und zu steuern, dass sie eben nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Das tun sie weder bei Pornographie, noch bei Hatespeech noch bei Morddrohungen oder bei der Planung von Verbrechen.

Twitter löscht doch pornographische Inhalte und sperrt entsprechende Konten, es besteht aber ein Unterschied zwischen pornographischen Inhalten und dem was twitter so wie unten definiert. Wenn das gegen deutsches Recht verstoßen würde, wundert es mich, dass es immer noch unverändert in deren Richtlinien steht.

"Du darfst Darstellungen grafisch dargestellter Gewalt und einvernehmlich produzierte, nicht jugendfreie Inhalte[/b] in deinen Tweets unter der Voraussetzung teilen, dass du die entsprechenden Medien als sensibel markierst. Unter Umständen lassen wir in einem begrenzten Rahmen auch zu, dass Hass schürende Bilder geteilt werden. Dabei setzen wir voraus, dass die Bilder nicht dazu verwendet werden, eine terroristische oder gewalttätige Extremistengruppe zu fördern, dass du den entsprechenden Inhalt als sensibel markierst und dass er sich nicht gezielt an eine Person richtet (z. B. indem du eine Person erwähnst oder weil eine bestimmte Person in solchen Bildern identifizierbar ist)."


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