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der-aplerbecker, 7 km zum Tempel, Sonntag, 23.06.2024, 14:33 (vor 534 Tagen) @ simie

Ich finde, dass es ein diskussionswürdiger Ansatz ist, eine Kombination aus Haltefristen und erhöhten Freibeträgen auf Zinsen und Veräußerungsgewinne in Betracht zu ziehen. Man könnte vielleicht auch eine Steigerung der Freibeträge je nach Haltefrist erwägen und den maximalen Freibetrag für Veräußerungen auf einen bestimmten Betrag (z.B. 100.000 €) deckeln oder vom Lebensalter abhängig machen. Dann würde ein größerer Teil der Rücklagen der Leute, die für Ihre Alterssicherung sparen, geschützt. Das sorgt gegebenenfalls auch für eine höhere Motivation für das Alter selbst vorzusorgen.

Wenn dann zusätzlich die Wertsteigerung in ererbtem Kapitalvermögen im Moment des Erbfalles einkommensteuerpflichtig in der letzten Steuererklärung der Vererbenden würde und nur die ursprüngliche Substanz dann noch der Erbschaftsteuer unterliegt, würde aus meiner Sich eine höhere Steuergerechtigkeit herbei geführt werden. Für den/die Erben beginnen dann neue Haltensfristen, so dass sich jede/r in dem Moment auch überlegen kann, was er/sie mit dem Geld macht.


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