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Juristische Frage: (BVB)

Scherben, Kiel, Montag, 24.11.2025, 07:04 (vor 12 Tagen) @ SauerländischerBonner

Die Ursprungsfrage ist ja nicht unberechtigt. Kann man einen Satzungsänderungsantrag stellen und danach in komatöse Abwesenheit verfallen und nach dem Aufwachen irgendeinen juristischen Zauber veranstalten?

Ich weiß nicht, nach welcher Geschäftsordnung verfahren wird oder ob hier allgemeine juristische Prinzipien gelten (HJW hat ja z.B. auch eigenmächtig die TO geändert und TOP 17.5 vorgezogen), aber bei dem nicht gerade kleinen Gremium, dem ich vorsitze, gibt es die Möglichkeit von Vertagungen und insb. Nichtbefassung von Tagesordnungspunkten.


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