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Ansprüche auf Schadenersatz/Schmerzensgeld gegen den BVB? (BVB)

Scherben, Kiel, Montag, 24.11.2025, 11:03 (vor 11 Tagen) @ Gargamel09

Gibt es denn überhaupt Strafanzeigen gegen Horst-W. von Betroffenen?


Ja gibt es. Es stellt sich aber die Frage, ob die Vorgänge inzwischen strafrechtlich verjährt sind. Das wird von der Staatsanwaltschaft derzeit wohl noch geprüft.


Ich lese gerade, dass es zivilrechtlich erst nach 30 Jahren verjährt, strafrechtlich kürzer. Das wäre 1995 und danach. Eigentlich müsste sowas strafrechtlich ähnlich lange sein.

Das Problem ist m.W., dass die Verjährungsfristen erst im Laufe der Zeit angepasst wurden.

Vereinfacht gesagt: Wenn du 2000 eine Tat begangen hast, die 2010 verjährt war, und 2011 wurden die Verjährungsfristen auf 30 Jahre ausgedehnt, dann ist sie 2025 trotzdem verjährt. Weil sie zu einem Zeitpunkt bereits verjährt war. So ähnlich ist das hier gelagert, und strafrechtlich kann es daher gut sein, dass er nicht mehr zu belangen ist. (Zivilrechtlich mag das sicher anders sein.)


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